Beratung bei Aufteilung in Wohnungsei-gentum
Das Wohnungseigentumsgesetz sieht vor, dass ein Miteigentümer eines Grundstücks
Alleineigentümer einer Wohnung in dem Haus werden kann, das auf dem Grunstück
errichtet wurde. Durch Bildung von s.g. Sondereigentum bzw. Teileigentum.
Es gibt
unterschiedliche Beweggründe dies zu tun, ob zur Teilung von Erbengemeinschaften
oder einfach nur zur Aufteilung und zum evtl. anschließenden Verkauf
der entstandenen Eigentumswohnungen. Wir können Sie dabei mit folgenden
Tätigkeiten unter-stützen…
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allgemeine Beratung zur Aufteilung des Objektes |
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Bildung von s.g. Sondernutzungsrechten |
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Beratung bei der Erstellung der Teilungserklärung |
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Beratung bei der Erstellung einer Gemeinschaftsordnung |