Datenschutz (DSGVO)


Beratung bei Aufteilung in Wohnungsei-gentum


Das Wohnungseigentumsgesetz sieht vor, dass ein Miteigentümer eines Grundstücks Alleineigentümer einer Wohnung in dem Haus werden kann, das auf dem Grunstück errichtet wurde. Durch Bildung von s.g. Sondereigentum bzw. Teileigentum. Es gibt
unterschiedliche Beweggründe dies zu tun, ob zur Teilung von Erbengemeinschaften
oder einfach nur zur Aufteilung und zum evtl. anschließenden Verkauf der entstandenen Eigentumswohnungen. Wir können Sie dabei mit folgenden Tätigkeiten unter-stützen…

allgemeine Beratung zur Aufteilung des Objektes
Bildung von s.g. Sondernutzungsrechten
Beratung bei der Erstellung der Teilungserklärung
Beratung bei der Erstellung einer Gemeinschaftsordnung









Herstellung eines Kontaktes zu einem Architekten bzw. Zusammenarbeit
mit einem Architekt Ihrer Wahl
Einbeziehung eines zuverlässigen Notars bzw. Zusammenarbeit mit einem Notar Ihrer Wahl
Beratung bei der Durchführung von wohnwertverbessernden Maßnahmen 
Erläuterungen zu marktkonformen Umbaumaßnahmen


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